Die Tarifgrafik hilft Ihnen den Fahrpreis zu ermitteln
Alle Orte, die innerhalb der roten Abgrenzung liegen, befinden sich im VGWS-Gebiet. Bei den Ortschaften außerhalb dieser Markierung greift der VGWS-Übergangstarif.
So ermitteln Sie Ihre individuelle Preisstufe
Klicken Sie entweder auf der Karte Ihren Ausgangsort an oder wählen Sie diesen über das Auswahlmenü rechts neben der Karte aus.
* Die mit einem Sternchen gekennzeichneten Orte werden nach VRL-Tarif abgefertigt.
Von Ort zu Ort gelten Preisstufen
Farben erklären den Fahrpreis – der Fahrpreis lässt sich ganz einfach über die fünf Farben Gelb bis Blau ermitteln, denen jeweils eine Preisstufe zugeordnet ist. Möchten Sie von A nach C fahren, brauchen Sie nur zu schauen, welche Farbe Ort C hat – schon wissen Sie die Preisstufe.
Beispiel Neunkirchen
Für Fahrten innerhalb von Neunkirchen (ausgenommen Kurzstrecken) gilt die Preisstufe 1. Nach Siegen z.B. kommt man mit Preisstufe 2. Für eine Fahrt nach Freudenberg gilt die Preisstufe 4.

Für sehr kurze Fahrten gilt der Kurzstreckentarif
Der Kurzstreckentarif K 1/2:
Fahrten durch bis zu 2 Tarifwaben, von denen eine auch außerhalb der Gemeindegrenze liegen kann.
Der Kurzstreckentarif
K 3: Fahrten innerhalb der Tarifzone bis zu 3 befahrene Waben (nur in den flächengroßen Gemein- den Bad Berleburg, Bad Laasphe, Kirchhundem, Lennestadt und Netphen).
Fahrten in die Nachbargemeinde durch insgesamt 3 Tarifwaben.
Beispiel Neunkirchen
Für eine Fahrt innerhalb der Tarifwabe Neunkirchen, Rathaus und von hier aus z.B. in die Tarifwabe Struthütten (2 befahrene Waben) gilt der Kurzstreckentarif K 1/2.
Für eine Fahrt aus der Tarifwabe Neunkirchen, Rathaus in die Tarifwabe Schränke der Nachbargemeinde Siegen (3 befahrene Waben) gilt der Kurzstreckentarif K 3.
