Die Tarifbestimmungen gelten für die Beförderung von Personen, Sachen und Tieren auf den Linien der Verkehrsgemeinschaft Westfalen-Süd (VGWS). Diese gelten im Schienenverkehr grundsätzlich in allen Nahverkehrszügen. Abweichungen hiervon können im Fahrplan oder durch Aushang bekanntgegeben werden.
Hier haben Sie die Möglichkeit, sich die Tarifbestimmungen der Verkehrsgemeinschaft Westfalen-Süd (VGWS) herunter zu laden.
Tarifbestimmungen Verkehrsgemeinschaft Westfalen-Süd (VGWS)
Anlage 1 (Übersicht Kooperationsraum Westfalen-Süd)
Anlage 2 (Linienverzeichnis)
Anlage 4 (Übersicht Tarifzonen und -waben in der VGWS)
Anlage 5 (VGWS-Gemeinschaftstarif)
Anlage 6 (Abonnementbedingungen für
den monatlichen Fahrgeldeinzug)
Anlage 7 (Bedingungen für den Bezug und die Nutzung des Job-Tickets)
Anlage 8 (Anerkennung von Schienenfahrausweisen der Deutschen Bahn AG (DB AG) im ein- und ausbrechenden Verkehr und NRW-Plus-Tarif)
Anlage 9 (Tarifbestimmungen "SchülerTicket")
Anlage 10 (Bedingungen für die Mitnahme von Fahrrädern in den Verkehrsmitteln der VGWS)
Anlage 11 (Tarifbestimmungen für das Schönes-Wochenende-Ticket (SWT))
Anlage 12 ("NRW-Pauschalpreistickets" Tarifbestimmungen)
Anlage 13 (Tarifierung des ein- und ausbrechenden Verkehrs zwischen dem Verkehrsverbund Rhein-Sieg GmbH (VRS) und der Verkehrsgemeinschaft Westfalen-Süd (VGWS))
Anlage 14 (Tarifierung des ein- und ausbrechenden Verkehrs zwischen der Verkehrsgemeinschaft Ruhr-Lippe (VRL) und der Verkehrsgemeinschaft Westfalen-Süd (VGWS))
Anlage 15 (Tarifierung des ein- und ausbrechenden Verkehr zwischen dem Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH (RMV) und der Verkehrsgemeinschaft Westfalen-Süd (VGWS))
Anlage 16 (Tarifierung des ein- und ausbrechenden Verkehrs zwischen dem Verkehrsverbund Rhein-Mosel (VRM) und der Verkehrsgemeinschaft Westfalen-Süd (VGWS))
Anlage 17 (Tarifierung des ein- und ausbrechenden Verkehrs zwischen dem Nordhessischen Verkehrsverbund (NVV) und der Verkehrsgemeinschaft Westfalen-Süd (VGWS))
Anlage 18 (Preistafel für sonstige Gebühren und Entgelte)
Anlage 19 (Bestimmungen zur Ausgabe und Abrechnung von Schulwegkarten an
Schul-/Kostenträger)
Anlage 21 (Tarifbestimmungen zum SemesterTicket NRW - gültig ab 01.01.2012)
Anlage 22 (Bestimmungen für die Ausgabe, Anerkennung und Abrechnung eines Semester-Tickets für Studierende der Universität Siegen)
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