Maskenpflicht & 3G-Regelung für Bus und Bahn
3G-Regelung entfällt
– Die Verkehrsmittel können ohne einen Nachweis über eines der 3G (geimpft, genesen, getestet) genutzt werden.
– Die Fahrgäste müssen ab sofort keinen 3G-Nachweis mehr vorlegen.
Maskenpflicht
Im Nahverkehr in Nordrhein-Westfalen gilt weiterhin die Maskenpflicht. Unabhängig vom Inzidenzwert können folgende Masken getragen werden:
– OP-Masken
– Atemschutzmasken mit dem Standard FFP2, KN95 und N95.
Stoffmasken, Tücher, Schals sowie andere Alltagsmasken sind nicht erlaubt.
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