Fragen und Antworten zum NRWupgradeAzubi

1. Was ist das NRWupgradeAzubi?
Das NRWupgradeAzubi ist als Zuschlag auf das Azubi-ABO (AVV), das AzubiTicket (VRS), das YoungTicketPLUS Abonnement (VRR) oder das AzubiAbo Westfalen (WestfalenTarif) erhältlich und erweitert deren Geltungsbereiche auf ganz NRW.

2. Unter welchen Voraussetzungen können Fahrgäste das NRWupgradeAzubi erwerben?
Um das NRWupgrade nutzen zu können, müssen Fahrgäste im Besitz eines Abonnements eines Azubitickets im AVV-, VRR-, VRS- oder WestfalenTarif sein. Anspruch darauf haben sowohl Auszubildende als auch Meisterschüler, Beamtenanwärter bis zum mittleren Dienst oder Absolventen eines Freiwilligendienstes.

3. Wo ist es erhältlich?
Das NRWupgradeAzubi ist ausschließlich bei dem Verkehrsunternehmen erhältlich, bei dem auch das regionale Azubiticket gekauft wurde. Fahrgäste, die das Azubiticket neu beantragen, können das NRWupgrade direkt dazu buchen.

4. Kann ich das NRWupgrade online kaufen?
Bei allen Verkehrsunternehmen ist der Kauf per Bestellschein – mit Bestätigung der Berufsschule, Ausbildungsstätte oder des sozialen Trägers – möglich. Der Antrag kann über die Webseite des jeweiligen Verkehrsunternehmens oder des Verkehrsraums auf vrr.de, avv.de, vrs.de, westfalentarif.de oder im Abo-Center NRW heruntergeladen und ausgedruckt werden. Anschließend kann der ausgefüllte Antrag im KundenCenter vor Ort abgeben oder per Post an das Verkehrsunternehmen gesendet werden.

Einige Verkehrsunternehmen, z. B. DSW21 und Rheinbahn, bieten das Azubiticket und das NRWupgrade zudem auch als reines Online-Ticket an. Hier erfolgt die Berechtigungsprüfung digital und Kunden erhalten jeden Monat einen neuen Barcode.

5. Welche Verkehrsmittel kann ich mit dem NRWupgradeAzubi nutzen?
Das Azubiticket plus NRWupgrade gilt für Fahrten mit Bussen, Straßen-, Stadt- und U-Bahnen sowie S-Bahn-, RegionalBahn- und RegionalExpress-Linien in ganz NRW (2. Klasse).

6. Was kostet das NRWupgradeAzubi?
Für das NRWupgrade zahlen Auszubildende 20 Euro im Monat. Hinzu kommt der Preis für das regionale Azubiticket. Der liegt je nach Tarifgebiet zwischen 60,70 und 62,00 Euro monatlich. Damit kostet ein landesweites Abo insgesamt maximal 82 Euro im Monat.

7. Wo und wann gilt das NRWupgradeAzubi?
Das NRWupgradeAzubi ist nicht übertragbar und nur gültig in Verbindung mit einem regionalen Azubiticket sowie einem Lichtbildausweis. Es berechtigt Ticketinhaber innerhalb des Abo-Zeitraums zu beliebig vielen Fahrten in allen Bussen und Bahnen (Stadtbahn, S-Bahn, U-Bahn) im Geltungsbereich des AVV-, VRR-, VRS- und des WestfalenTarifs sowie zu Fahrten in der 2. Klasse in allen Zügen im Nahverkehr (RE/RB) innerhalb von NRW.  

8. Kann ich auf dem Ticket Freunde oder ein Fahrrad mitnehmen?
Eine Mitnahme von weiteren Personen oder einem Fahrrad ist mit dem NRWupgradeAzubi nicht möglich. Die Mitnahmeregelungen des regionalen Azubitickets gelten auch weiterhin nur innerhalb des jeweiligen Tarifraums.

 9. Kann ich das NRWupgradeAzubi probeweise nur für einen Monat bestellen?
Das NRWupgradeAzubi ist nur als Abonnement erhältlich. Die Laufzeit des Upgrades ist an die Laufzeit des regionalen Azubitickets gebunden. Ein Probemonat ist daher nicht möglich.

Im VRR gibt es das SchnupperAbo von Oktober bis Dezember. Hier kann das YoungTicketPLUS mit NRWupgrade für die Laufzeit von 3 Monaten getestet werden. Wenn das SchnupperAbo nicht vor Ablauf des Testzeitraums gekündigt wird, wird es automatisch um zwölf Monate verlängert.

10. Übernimmt mein Arbeitgeber die Kosten für das Azubiticket?
Die anteilige oder vollständige Kostenübernahme des Azubitickets durch den Arbeitgeber ist möglich, aber nicht gesetzlich vorgeschrieben. Nachfragen lohnt sich, denn immer mehr Arbeitgeber sind bereit, das ÖPNV-Ticket für ihre Mitarbeiter zu bezuschussen.

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