Preisanpassung beim Deutschlandticket

Seit dem 01.01.2025 kostet das Deutschlandticket 58 Euro pro Monat.

Am 01. Januar 2025 wurde der Preis des Deutschlandtickets von 49 Euro auf 58 Euro pro Monat angehoben. Die Verkehrsminister der Länder haben sich auf diese Preisanpassung verständigt, um die gestiegenen Betriebskosten im öffentlichen Nahverkehr zu decken und auch weiterhin ein attraktives und nachhaltiges Mobilitätsangebot sicherstellen zu können.

Deutschlandticket (49-Euro-Ticket)

Das Deutschlandticket startet zum 1. Mai 2023 – darauf haben sich Bund und Länder verständigt. In Westfalen-Lippe kann das Deutschlandticket bei den Verkehrsunternehmen vor Ort bestellt werden.

  • Nutzung: Es können deutschlandweit alle Busse, Straßenbahnen, Stadt- und U-Bahnen sowie S-Bahnen, Regionalbahnen und Regionalexpresse in der 2. Klasse genutzt werden. Der Fernverkehr (ICE, IC, EC) und private Anbieter (z.B. Flixtrain, Flixbus) sind ausgeschlossen.
  • Geltungsdauer: gilt für einen Kalendermonat – gilt ganztägig
  • Übertragbarkeit: nicht übertragbar – keine Weitergabe an andere Personen möglich
    Personenmitnahme: nicht inbegriffen – Für die Mitnahme von Personen müssen zusätzliche Tickets gekauft werden.
  • 1. Klasse-Nutzung: nicht möglich – Für die Nutzung der 1. Klasse muss ein zusätzliches Aufpreisticket für die 1. Klasse gekauft werden.
  • Kündigung: monatlich kündbar, zum 10. Eines Monats zum Ende des jeweiligen Kalendermonats

Deutschlandticket Job

Das Deutschlandticket Job ist ausschließlich über den Arbeitgeber erhältlich. Es wird nicht im freien Verkauf angeboten. Wenden Sie sich hierzu an Ihren Arbeitgeber.

Wie funktioniert das Deutschlandticket Job:

Wenn Sie als Arbeitgeber Ihrer Belegschaft das Deutschlandticket Job anbieten möchten, dann gilt:

  • Sie schließen eine Rahmenvereinbarung mit einem Verkehrsunternehmen vor Ort: Das Deutschlandticket Job ist exklusiv Unternehmen vorbehalten und nicht im freien Verkauf erhältlich. Hierzu können sich die Firmen direkt an Ihr lokales Verkehrsunternehmen wenden.
  • Sie als Arbeitgeber geben einen Zuschuss von mindestens 25 Prozent auf den Ausgabepreis von 49 € pro Ticket dazu. Wenn Sie keinen Zuschuss gewähren, können Sie Ihren Mitarbeitenden das Deutschlandticket Job nicht anbieten.
  • Die Verkehrsunternehmen geben Ihnen einen Rabatt von 5 Prozent je Ticket auf den Ausgabepreis von 49 €. Die Mitarbeitenden zahlen somit höchstens 34,30 Euro für ihr Deutschlandticket Job.

Deutschlandsemesterticket

Das Deutschlandsemesterticket ist ein vergünstigtes Deutschlandticket, das ausschließlich für Studierende gültig ist. Voraussetzung zum Erhalt des Deutschlandsemestertickets ist ein abgeschlossener Vertrag zwischen den Allgemeinen Studierendenschaften (AStA) bzw. Hochschulverwaltungen und einem Verkehrsunternehmen.

  • Für das Deutschlandsemesterticket gelten die bundesweit einheitlichen Ticketeigenschaften des herkömmlichen Deutschlandtickets. Das Deutschlandsemesterticket hat eine feste Laufzeit von einem Semester und kann nicht monatlich gekündigt werden.
  • Das Deutschlandsemesterticket kostet monatlich 60 % des Fahrpreises des regulären Deutschlandtickets. Aktuell somit 29,40 € pro Monat.
  • Das Deutschlandsemesterticket wird ausschließlich als digitales Ticket ausgegeben. Dies beinhaltet die Ausgabe über eine Chipkarte, durch eine teilnehmende App auf einem Smartphone mittels Barcode oder als PDF mit Barcode zum Vorzeigen auf dem Handy.
  • Die Fahrtberechtigung wird je nach Format durch das Auslesen der Chipkarte oder das Scannen des Barcodes überprüft. Ein PDF mit Barcode ist auf dem Handy vorzuzeigen und darf nicht ausgedruckt werden. Des Weiteren wird ein amtliches Lichtbilddokument (z. B. Personalausweis) benötigt, um zu prüfen, ob der Studierende der Inhaber des personengebundenen Tickets ist.

Weitere Informationen

Deutschlandticket Schule

Seit dem Schuljahr 2023/2024 gibt es für Schülerinnen und Schüler in Nordrhein-Westfalen das Deutschlandticket zu einem vergünstigten Preis. Das Ticket ist nicht im freien Verkauf erhältlich, sondern ausschließlich über die Schulen bzw. Schulträger. Den Schulen bzw. Schulträgern obliegt dabei die Entscheidung, ob sie das Deutschlandticket für Schülerinnen und Schüler anbieten oder nicht.

Weitere Informationen

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