Tarifbestimmungen des WestfalenTarifs

Die Tarifbestimmungen gelten für die Beförderung von Personen, Gegenständen und Tieren auf den Linien der Verkehrsgemeinschaft Westfalen-Süd (VGWS) im Teilraum Westfalen-Süd des WestfalenTarifs. Diese gelten im Schienenverkehr grundsätzlich in allen Nahverkehrszügen. Abweichungen hiervon können im Fahrplan oder durch Aushang bekannt gegeben werden. Die Tarifbestimmungen des WestfalenTarifs können Sie auch herunterladen.

Tarifbestimmungen WestfalenTarif

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