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Mobilitätsgarantie NRW
Landesweite Mobilitätsgarantie für Fahrgäste im Nahverkehr
Ihr Zug war mindestens 20 Minuten zu spät? Ob verpasste Anschlussverbindung oder Sprints zum nächsten Bahngleis – Verspätung können eine ganze Kette von unangenehmen Konsequenzen für Fahrgäste zur Folge haben. Um die Auswirkungen zu minimieren, hat Nordrhein-Westfalen als erstes Bundesland am 1. Januar 2010 einheitliche Regeln für die Erstattung bei Verspätungen im Nahverkehr getroffen.
Mit der Mobilitätsgarantie NRW kommen Fahrgäste garantiert ans Ziel und bekommen zusätzliche Kosten erstattet.
Das Prinzip ist einfach: Kommt ein Nahverkehrsmittel 20 Minuten zu spät, kann auf eine Alternative umgestiegen werden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Dabei werden Taxikosten in Höhe bis zu 25 Euro pro Person übernommen (bei einer fahrplanmäßigen Abfahrtszeit zwischen 5 und 20 Uhr, sonst 50 Euro pro Person), bei der Weiterfahrt mit einem Fernverkehrszug (IC/EC oder ICE) werden die Zusatzkosten erstattet. Alle Informationen zur Mobilitätsgarantie erhalten Sie unter www.mobigarantie-nrw.de
Das Antragsformular für die Erstattung im Rahmen der Mobilitätsgarantie NRW finden Sie in unserem VGWS-Downloadcenter. Einfach ausdrucken, vollständig ausfüllen und innerhalb von 14 Kalendertagen bei dem Verkehrsunternehmen einreichen, das die Verspätung verursacht hat.
Die wichtigsten Fragen & Antworten im Überblick:
1. Was bietet die Mobilitätsgarantie NRW?
- Bei Verspätungen ab 20 Minuten können Sie für Ihre Fahrt einen Fernverkehrszug (IC/EC oder ICE) nutzen oder ein Taxi zum Ziel nehmen. Dies gilt auch für unentgeltlich mitreisende Personen.
- Sie gehen dabei jeweils in finanzielle Vorleistung, d. h. die Bezahlung der Taxifahrt, der Kauf des Tickets für einen Fernverkehrszug (möglichst vor Fahrtantritt) erfolgt direkt durch den Kunden bei Inanspruchnahme der Leistung.
- Die zusätzlichen Kosten für den Fernverkehrszug werden Ihnen vollständig zurückgezahlt.
- Entstandene Taxikosten werden Ihnen bis zu einer Höhe von 25 Euro pro Person (bei einer fahrplanmäßigen Abfahrtszeit zwischen 5 und 20 Uhr) und bis zu einer Höhe von 50 Euro pro Person (bei einer fahrplanmäßigen Abfahrtszeit zwischen 5 und 20 Uhr) erstattet. Dabei können mehrere Fahrgäste ein Taxt gemeinsam nutzen. Die jeweiligen separaten Taxiquittungen werden pro Person in Höhe von bis zu 25 bzw. 50 Euro erstattet.
2. Wann und für wen gilt die Mobilitätsgarantie NRW?
- Die Mobilitätsgarantie NRW kann im Geltungsbereich sämtlicher nordrhein-westfälischer Verbund- und Gemeinschaftstarife sowie des NRW-Tarifes genutzt werden. Dabei ist es egal, mit welchem Nahverkehrsmittel Sie unterwegs sind.
- Ausgenommen sind folgende Nahverkehrsleistungen: PaderSprinter im Stadtgebiet Paderborn, der ÖSPV (öffentliche straßengebundene Personennahverkehr) im Stadtgebiet Osnabrück und der Nahverkehr über die NRW-Landesgrenzen hinaus sowie Tarife des Fernverkehrs.
3. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Das von Ihnen gewünschte Nahverkehrsmittel fährt mindestens 20 Minuten später ab als im Fahrplan angegeben.
- Sie sind im Besitz eines für diese Fahrt gültigen Fahrscheines.
- Es gibt keine Fahrtalternative mit Bus und Bahn zu Ihrem Ziel.
- Bei Verspätungen durch Streik, Unwetter, Naturgewalten oder Bombendrohungen können keine Kosten erstattet werden.
4. Wie nehme ich die Mobilitätsgarantie NRW in Anspruch?
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- Reichen Sie innerhalb von 14 Tagen das vollständig ausgefüllte Antragsformular sowie die Begleitbelege bei dem Verkehrsunternehmen ein, das die Verspätung verursacht hat.
- Fügen Sie Ihr Ticket (Kopie bei Zeitfahrausweisen) sowie die Taxiquittung mit Namen, Datum, Uhrzeit und Wegeangabe bzw. das benutzte IC-/EC-/ICE-Ticket im Original bei.
- Nach positiver Prüfung Ihres Antrages wird der Erstattungsbetrag auf Ihr Konto überwiesen.
Den Erstattungsantrag im Rahmen der Mobilitätsgarantie finden Sie hier zum kostenlosen Download.