Mobilitätsgarantie NRW

Landesweite Mobilitätsgarantie für Fahrgäste im Nahverkehr

Ihr Zug war mindestens 20 Minuten zu spät? Ob verpasste Anschlussverbindung oder Sprints zum nächsten Bahngleis – Verspätung können eine ganze Kette von unangenehmen Konsequenzen für Fahrgäste zur Folge haben. Um die Auswirkungen zu minimieren, hat Nordrhein-Westfalen als erstes Bundesland am 1. Januar 2010 einheitliche Regeln für die Erstattung bei Verspätungen im Nahverkehr getroffen.

Mit der Mobilitätsgarantie NRW kommen Fahrgäste garantiert ans Ziel und bekommen zusätzliche Kosten erstattet.

Das Prinzip ist einfach: Kommt ein Nahverkehrsmittel 20 Minuten zu spät, kann auf eine Alternative umgestiegen werden. Weitere Informationen finden Sie hier.

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