Service / Schlichtungsstelle
Allgemeine Informationspflicht nach § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)
Die VGWS Verkehrsgemeinschaft Westfalen-Süd ist nicht dazu verpflichtet,an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 Absatz 1 VSBG teilzunehmen. Die VGWS Verkehrsgemeinschaft Westfalen-Süd beabsichtigt auch nicht, sich freiwillig an einer derartigen Verbraucherschlichtung zu beteiligen, da die Verbraucherschlichtungsstelle der Beilegung zivilrechtlicher Streitigkeiten aus einem Verbrauchervertrag nach § 310 Absatz 3 BGB dienen soll. Entsprechende Verbraucherverträge schließen die Fahrgäste regelmäßig nur mit den in der Gemeinschaft einbezogenen lokalen und regionalen Verkehrsunternehmen. Eine Verbraucherstreitbeilegung mit der Gemeinschaft würde der Fahrgast daher regelmäßig nicht nutzen und die Bearbeitung seines Anliegens sogar zusätzlich verzögern. Geht es dem Fahrgast um die Beilegung von Streitigkeiten aus der Beförderung durch ein in den VGWS einbezogenes Eisenbahnverkehrsunternehmen, kann der Fahrgast nach § 37 Absatz 1 der Eisenbahn-Verkehrsordnung (EVO) eine geeigneteVerbraucherschlichtungsstelle anrufen. Aktuell ist dies der
Verein Schlichtungsstelle Nahverkehr e.V.
Mintropstr. 27
40215 Düsseldorf
Telefon 0211 – 380 9 380
info(at)schlichtungsstelle-nahverkehr.de
www.schlichtungsstelle-nahverkehr.de
Darüber hinaus können wir an dieser Stelle nicht abschließend über die Bereitschaft oder Verpflichtung der Verkehrsunternehmen zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle informieren und müssen insoweit an diese verweisen. Eine Liste der regionalen Verkehrsunternehmen finden Sie auf unserer Seite Kontakt und dort unter Ansprechpartner. Suchen Sie Informationen zu einem der lokal tätigen Verkehrsunternehmen kann Ihnen einer unserer Partner vor Ort weiterhelfen. Wurde dem Kunden beim Kauf seiner Fahrkarte im Rahmen des Bestellvorgangs ein anderer Vertragspartner mitgeteilt, kann er sich unmittelbar bei diesem erkundigen, ob dieser zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle bereit ist.