Der WestfalenTarif im Teilraum Westfalen-Süd

Seit August 2017 gilt in den Regionen Westfalen-Süd, Ruhr-Lippe, Münsterland, TeutoOWL und Hochstift der WestfalenTarif. Damit wurden die regionalen Tarife einschließlich dem VGWS-Tarif abgelöst. Für Fahrten innderhalb dieser fünf Regionen wird seit dem nur noch ein Ticket benötigt.

Fahrpreiseermittlung leicht gemacht

Mit unserem Tarifberater für den WestfalenTarif erfahren Sie schnell und bequem, welches WestfalenTarif-Ticket für Ihren Fahrtwunsch in Westfalen-Süd am günstigsten ist.

So funktioniert das Tarifsystem – Individuelle Preisstufen

Die Tarife des WestfalenTarifs im Teilraum Westfalen-Süd gliedern sich in vier Bereiche: Die Kommune, die Region, den Umkreis und die größere Entfernung. Für jeden Bereich gibt es verschiedene Preisstufen. Ausgehend von Westfalen-Süd sind das:

  • Kommune:
    Stadt oder Gemeinde in Westfalen-Süd (Preisstufen: K2S, K3S, 1S)
  • Westfalen-Süd:
    Kreise Olpe und Siegen-Wittgenstein (Preisstufen: 2S, 3S, 4S, 5S)
  • Umkreis:
    Hochsauerlandkreis und Märkischer Kreis (Preisstufen 2M, 3M, 4M, 5M)
  • größere Entfernungen:
    Orte in Westfalen-Lippe außerhalb von Westfalen-Süd (Preisstufen: 6, 7, 8, 9, 10)

Der Teilraum Westfalen-Süd

Der Teilraum Westfalen-Süd umfasst sieben verschiedene Preisstufen. Diese werden jeweils vom Startpunkt der Fahrt ausgehend berechnet. Alle Orte innerhalb der roten Begrenzungslinie befinden sich im Teilraum Westfalen-Süd und damit gelten hier die Preisstufen des WestfalenTarifs. Genau so wie in den nördlich angrenzenden Tarifzonen und im Rest von Westfalen-Lippe. Für die angrenzenden Tarifzonen, die sich in Hessen und Rheinland-Pfalz befinden, greift der Übergangstarif.

Eine Übersicht der Preisstufen von Kommune zu Kommune in Westfalen-Süd können Sie hier als PDF herunterladen:
Preisstufentafel des Teilraums Westfalen-Süd

Für sehr kurze Fahrten gilt der Kurzstreckentarif

Es gibt zwei Kurzstreckentarife innerhalb des Teilraums Westfalen-Süd:

  • Den Kurzstreckentarif K2S für Fahrten durch bis zu zwei Tarifzonen, von denen eine auch außerhalb der kommunalen Grenzen liegen kann.
  • Den Kurzstreckentarif K3S für Fahrten innerhalb der Tarifzone bis zu drei befahrene Zonen (nur in den flächengroßen Tarifgebieten wie Bad Berleburg, Bad Laasphe, Kirchhundem, Lennestadt und Netphen) oder Fahrten in die Nachbarkommune durch insgesamt 3 Zonen.

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