Cyberangriff hat Auswirkungen auf die MobilitätsCard
Der Zweckverband Personennahverkehr Westfalen-Süd (ZWS) kann aufgrund eines Cyberangriffs derzeit nicht auf die für den Versand der Tickets notwendigen Kundendaten zugreifen. Daher können nur bedingt maschinell Tickets erstellt werden. Aufgrund dessen haben sich die ÖPNV-Partner dazu entschieden, dass die ausgestellten November- und Dezember-Tickets aus 2023, sowie ausgestellte Tickets aus Januar, Februar, März, April und Mai 2024 bis Ende Mai 2024 gültig sind – unabhängig davon, ob die Tickets händisch (mit Unterschrift und Stempel) oder maschinell ausgestellt worden sind. Vorausgesetzt sind die Leistungsberechtigung und eine erfolgte Zahlung.
Neuantragsteller hingegen können jederzeit gerne in der ZWS-Geschäftsstelle, St.-Johann-Straße 18 in 57074 Siegen zu den Öffnungszeiten montags bis mittwochs von 8:30 bis 13:00 Uhr und donnerstags von 12:00 bis 16:00 Uhr erscheinen und einen Neuantrag stellen. Hierzu sind ein gültiger Leistungsbescheid sowie ein Einzahlungsbeleg für das neue Ticket vorzulegen.